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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Winterhalter Online-Shops (b2b-Geschäfte)

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

a) Die nachfolgenden AGB haben ausschließlich Geltung für die Käufe, die über die Website der Winterhalter Deutschland GmbH (Winterhalter) und ihren gewerblichen Kunden (Kunden) über die Internetseite von Winterhalter, die unter www.winterhalter-online.de abrufbar ist, zustandekommen. Es gelten stets die AGB von Winterhalter in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Auch wenn Winterhalter nicht ausdrücklich widerspricht, entfalten die AGB des Kunden keinerlei Wirkung.

b) Die Angebote, die über den Winterhalter Online-Shop abgegeben werden, entfalten allein Wirkung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Wirkung. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er ein Unternehmer ist. „Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personalgesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.”
Winterhalter gibt gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB keinerlei Online-Vertragsangebote ab. „Verbraucher ist, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu den Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.” Mit Verbrauchern werden ausschließlich schriftliche Individualverträge abgeschlossen.

c) Abreden, die von den vorliegenden AGB abweichen, sonstige Nebenabreden und insbesondere Abweichungen der Vertragsbestätigung durch Winterhalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Winterhalter.
Nachträgliche Änderungen in der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder die nachträgliche Einbeziehung seiner eigenen AGB, insbesondere seiner eigenen Einkaufsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Winterhalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder den Vertrag vollzieht.
Winterhalter behält sich das Recht vor, die geltenden AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen der AGB gelten ausnahmslos nur für neue Bestellungen, die nach Bekanntgabe der Änderung auf der Website erfolgen. Käufer müssen die auf der Website veröffentlichten AGB überprüfen, bevor sie auf “Kaufen” klicken.
Die AGB von Winterhalter können durch die Kunden ausgedruckt, heruntergeladen und/oder abgespeichert werden.

d) Der Kunde erklärt sich im Rahmen seiner Erstbestellung über den Winterhalter Online-Shop damit einverstanden, dass die vorliegenden AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche weiteren Verträge gelten, ohne dass dies gesondert vereinbart werden muss.

e) Erklärungen, die nach Vertragsschluss abgegeben werden und sich auf den Bestand des Vertrages beziehen (Mängelanzeigen, Schadensanzeigen, Rücktrittserklärungen etc.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

f) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in den Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen von Winterhalter, dürfen von Winterhalter berichtigt werden, ohne das zugunsten des Käufers hieraus Ansprüche, egal welcher Natur, entstehen.


2. Angebote

a) Die Angebote von Winterhalter sind stets freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Winterhalter zustande.

b) Winterhalter behält sich die Eigentumsrechte und sämtliche Rechte an allen immaterialgüterrechtlichen Positionen an sämtlichen Unterlangen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsangebot dem Kunden zugesandt wurden. Dies gilt insbesondere für technische Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und markenrechtliche Darstellungen.
Dritten dürfen keinerlei Unterlagen oder Darstellungen, die von diesem Vorbehalt erfasst sind, überlassen werden. Sie sind auf Verlangen von Winterhalter zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit zuvor eine elektronische Übermittlung erfolgte.

c) Winterhalter schuldet nur die Leistung, wie sie in dem Angebot schriftlich dargestellt wurde. Zubehörteile sind keinesfalls geschuldet.

3. Vertragsschluss über den Online-Shop

a) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Winterhalter kommt nur durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Winterhalter oder durch die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang, zustande.
Dazu wählte der Kunde aus dem Online-Angebot von Winterhalter Produkte aus und legt diese über eine Schaltfläche (Button) in einen virtuellen Warenkorb. Zum Abschluss des Kaufes wird ein zweiter Button angeklickt, der mit “Jetzt kaufen” bezeichnet ist. Mit seinem Anklicken gibt der Kunde gegenüber Winterhalter ein wirksames Angebot wegen der in dem Warenkorb befindlichen Waren ab. Diesen Vorgang kann der Kunde erst in Gang setzen, wenn er zuvor auf einen Button klickt, der mit “AGB akzeptieren” bezeichnet ist.

b) Nachdem das Angebot des Kunden bei Winterhalter eingegangen ist, bestätigt Winterhalter ihm per E-Mail den Eingang seines Angebotes und führt nochmals sämtliche durch den Kunden bestellten Waren auf. Diese Bestätigungs-E-Mail enthält einen Button, der mit “Drucken” bezeichnet ist. Mit dieser Bestätigungs-E-Mail kommt aber noch kein Vertrag zwischen Winterhalter und dem Kunden zustande. Ein Vertragsschluss kommt erst mit der Abgabe einer Annahmeerklärung durch Winterhalter zustande, die mit gesonderter E-Mail an den Kunden versandt wird. Diese Erklärung kann jedoch durch die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ersetzt werden.

4. Lieferungen und Gefahrübergang

a) Die Erbringung von Teillieferungen ist zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie verhindern das Zustandekommen des Vertrags weder vollständig noch in Teilen.

b) Die durch Winterhalter mitgeteilten Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, dass bei Winterhalter oder bei den durch sie beauftragten Transportpersonen keine unvorhersehbaren Umstände eintreten und sie daran kein Verschulden betrifft.

Als solche gelten beispielsweise: unverschuldete Fertigstellung von Zulieferteilen, Rohstoffengpässe, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare behördliche Anordnungen oder Betriebsstörungen. Treten solche Umstände auf, steht Winterhalter das Recht zu, die Vertragserfüllung bis zur Beendigung der Störung aufzuschieben. Erst wenn die Störung für mehr als zwei Monate andauert, hat der Kunde das Recht, wegen des bis dahin nicht erfüllten Vertragsteiles vom Vertrag zurückzutreten.
c) Jeder Rücktritt von Vertrag muss schriftlich erklärt werden und ist nur bei Verzug von Winterhalter und nach vorheriger Ablehnungsandrohung durch den Kunden zulässig.

d) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Winterhalter dazu berechtigt, den Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihr aufgrund des Annahmeverzuges entsteht (Lagerkosten, zusätzliche Transportkosten). Gleiches gilt, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht erbringt oder in sonstiger Weise den Eintritt des vertraglich geschuldeten Erfolges schuldhaft verhindert.

e) Schäden an der Ware sowie Transportschäden sind Winterhalter unverzüglich anzuzeigen. Sofern der Kunde über eine Transportversicherung verfügt, tritt er bereits mit Abschluss des Vertrages mit Winterhalter sämtliche ihm gegenüber der Versicherung zustehenden Ansprüche wegen entstandener Transportschäden ab. Winterhalter hat im Schadensfall das Recht, gegen Auskehr der Versicherungssumme Ersatz zu liefern oder dem Kunden die Versicherungsleistung abzutreten und die beschädigte Ware bei ihm zu belassen. Bei Neulieferung ist die beschädigte Ware an Winterhalter auszuhändigen.

f) Der Kunde haftet für die bei ihm beschäftigen Personen die die Waren von Winterhalter entgegennehmen, selbst.

g) Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, ist Schickschuld vereinbart und die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Ware geht mit ihrem Übergang an die Transportperson auf den Kunden über.

h) Winterhalter ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn Lieferanten ihrerseits bestehende Lieferverpflichtungen nicht erfüllen und Winterhalter hieran kein Verschulden trifft. Als Verschulden gilt im Rahmen des geschlossenen Vertrages stets nur grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den von Winterhalter angegebenen Preisen um Netto-Preise, denen die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe hinzuzusetzen ist. Anfallende Transportkosten sind in ihnen ebenfalls nicht enthalten.

b) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonti werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Mitteilung gewährt.

c) Bei Bestellung von zeitlich begrenzter Sonderangebotsware sind Rechnungen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Sonderangebotsware kann nur innerhalb des in dem Angebot mitgeteilten Zeitraumes zu den dort genannten Preisen bestellt werden.

d) Der Kunde kann nur unter den Zahlungsmethoden auswählen, die in dem Warenangebot mitgeteilt sind. Trifft er keine Auswahl, so ist Winterhalter dazu berechtigt, die bestellte Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.

e) Ohne gesonderte Vereinbarung ist Winterhalter dazu berechtigt, Zahlungen des Kunden auf bestehende ältere Forderungen anzurechnen. Kosten und Zinsen können zuvor angerechnet werden. Winterhalter steht das Recht zu, die eigenen vertraglichen Verpflichtungen zu verweigern, bis sämtliche offenstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden vollständig befriedigt sind.

f) Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, hat der Kunde zu tragen.

g) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur bei Forderungen, die Winterhalter ausdrücklich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt wurden.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Winterhalter behält sich bis zur vollständigen Bezahlung an sämtlichen durch sie gelieferten Waren das Eigentum vor.

b) Im Falle des Verzuges des Kunden steht Winterhalter das Recht zu, bereits gelieferte Ware zurückzuholen und die dafür entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Rücknahme ersetzt eine Rücktrittserklärung. Nach der Rücknahme steht Winterhalter ein Verwertungsrecht zu und der erzielte Verwertungserlös ist auf den Kaufpreis anzurechnen. Überschüsse sind dem Kunden auszukehren.

c) Bis zum endgültigen Eigentumsübergang auf den Kunden ist dieser dazu verpflichtet, das Eigentum von Winterhalter gegen Untergang zu versichern und er tritt bereits jetzt seine gegen den Sachversicherer bestehenden Ersatzansprüche an Winterhalter ab. Er hat das Eigentum von Winterhalter pfleglich zu behandeln und als solches zu kennzeichnen.
Er ist nicht dazu berechtigt, über das Eigentum von Winterhalter zu verfügen und dieses zum Gegenstand besonderer Rechte, insbesondere dinglicher Sicherungsrechte, zu machen. Vertraglich vereinbarte Gerätestandorte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Winterhalter verändert werden.

d) Der Kunde ist dazu verpflichtet, Winterhalter unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte Rechte an dem Eigentum von Winterhalter geltend machen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und Winterhalter entsteht dadurch ein Schaden, so haften der Kunde und deren Organe für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

7. Haftung für Mängel

a) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche von Winterhalter an ihn übersandte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen und Winterhalter festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. 
Erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung der Ware keine Mängelanzeige, gilt die von Winterhalter gelieferte Ware als genehmigt. Entsprechendes gilt für Fehlmengen.

b) Mangelhaft gerügte Ware ist Winterhalter zu Prüfungszwecken unverzüglich zur Verfügung zu stellen oder der Zugang zu ihr zu gewähren. Solange dies nicht erfolgt, kann der Kunde seine Gewährleistungsrechte nicht durchsetzen, da sie ruhend gestellt sind.

c) Mängelansprüche wegen neu hergestellter Waren verjähren innerhalb von einem Jahr nach Übergabe der Ware an den Kunden. Mängelansprüche wegen gebrauchter Waren verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware an den Kunden, es sei denn, dass Winterhalter in diesem Fall schriftlich eine längere Verjährungsfrist anerkennt.

d) Winterhalter steht im Gewährleistungsfall wahlweise das Recht zur Nachbesserung oder das Recht zur Nachlieferung zu. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn Winterhalter eine Nachbesserung verweigert und gleichzeitig keine Nachlieferung anbietet.

e) Entscheidet sich der Kunde für eine Nacherfüllung, so kann Winterhalter diese so lange verweigern, bis die ursprünglich bestellte Ware vollständig bezahlt ist.

f) Wird eine Mängelrüge offensichtlich zu Unrecht erhoben, hat der Kunde Winterhalter die Kosten zu ersetzen, die wegen der Prüfung der gerügten Ware angefallen sind.

g) Schadensersatz wegen Mängel der Kaufsache hat Winterhalter nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Gleiches gilt für das Verhalten von Hilfspersonen, die Winterhalter zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einsetzt.

Ansprüche der Kunden wegen der Verletzung sonstiger Rechtspositionen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben davon unberührt.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Einbau oder durch den Kunden selbst vorgenommene Abhilfemaßnahmen eingetreten sind, haftet Winterhalter nicht.

h) Auf ergänzende Garantieansprüche kann sich der Kunde nur dann berufen, wenn zwischen ihm und Winterhalter ein wirksamer Garantievertrag zustande gekommen ist.

8. Haftung

a) Soweit Winterhalter wegen Sachmängel zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich die Haftungssumme auf die Höhe des Vertragswertes, wie er bei Vertragsschluss Bestand hatte. Im Falle eines Verzugsschadens beschränkt sich dieser auf 0,5 % des Vertragswertes, insgesamt allerdings auf maximal 5 % des Auftragswertes.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zum Schutz des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch bleiben die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hiervon unberührt.

b) Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, es sei denn, das Gesetz schreibt längere Verjährungsfristen zwingend vor oder es liegt ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Winterhalter vor.

9. Schlussbestimmungen

a) Auf sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und Winterhalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

b) Als örtlich zuständiges Gericht gilt das Gericht als vereinbart, in dessen Gerichtsbezirk Winterhalter seinen aktuellen Unternehmenssitz hat.

c) Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt automatisch diejenige gesetzliche Regelung, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.